Definition
Ein Legalisator beglaubigt, in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, in Grundbuchsangelegenheiten die Echtheit von Unterschriften. Legalisatoren werden auf Vorschlag des Gemeindevorstandes durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Innsbruck bestellt und unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
Geschichtliches
Bei der Neuordnung des Grundbuchverfahrens im 19. Jahrhundert gab es in manchen Gegenden Tirols und Vorarlbergs nicht genug Notare und andere Beglaubigungsstellen. Zudem war die Anreise zu diesen Institutionen aufgrund der Distanzen oft unzumutbar.
Gebühren
Diese sind in einer Verordnung des Justizministeriums geregelt und richten sich nach der Höhe des im Vertrag genannten Betrages.
Beglaubigungen für Obsteiger Gemeindebürger können direkt im Gemeindeamt durchgeführt werden.
Dieser Bürgerservice bietet die günstige Art der Beglaubigung von Grundbuchangelegenheiten und ersetzt den Gang zum Gericht oder Notar. Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge etc. zuständig. Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Obsteig mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
€ 3,- bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,- oder bei unbestimmtem Wert
€ 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,-
€ 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,-
€ 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,-
€ 31,- bei einem Wert über € 35.000,-
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!