Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) spiegelt sich in Schwierigkeiten beim Erwerb von Sprache und Schrift wider. Z.B. können Buchstaben nicht den richtigen Lauten zugeordnet werden. Auch beeinträchtigte Leseflüssigkeit sowie vermehrte Rechtschreibfehler zeigen sich nach und nach. Gezielte LRS-Förderung unterstützt Betroffene.
Nähere Informationen finden Sie in den Broschüren des Bildungsministeriums „Der schulische Umgang mit der Lese-Rechtschreibschwäche“ und „Evidenzbasierte LRS-Förderung“.
Für den Begriff der Rechenschwäche gibt es einige weitere Bezeichnungen: Dyskalkulie, Rechenstörung, Schwierigkeiten beim Rechenlernen. Als rechenschwach gilt man dann, wenn trotz Förderung in diesem Bereich keine passenden Lösungsmuster für mathematische Aufgaben entwickelt werden. Rechenschwäche tritt in unterschiedlichen Ausprägungen auf.
Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bildungsministeriums „Die schulische Behandlung der Rechenschwäche“ .
Erste Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner bei Verdacht auf Lese-/Rechtschreib- oder Rechenschwäche sind die Schulpsychologinnen/Schulpsychologen. Informationen über die schulpsychologischen Beratungsstellen finden Sie unter www.schulpsychologie.at.
Bei Verdacht auf eine Erkrankung, die das Lernen beeinflusst (z.B. Angststörung, Entwicklungsstörung etc.), ist eine diagnostische Abklärung durch eine klinische Psychologin/einen klinischen Psychologen und eine Ärztin/einen Arzt notwendig.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.